WAHRNEHMUNG
WAHRNEHMUNG
ORIENTIERUNG IN GEBÄUDEN
Ist im Eingangsbereich kein Empfang, keine Rezeption oder
Auskunftsstelle, ist ein Leitsystem anzubringen. Eine Aus-
kunftstelle sollte Kontrastreich und gut beleuchtet sein.
Bodenindikatioren und taktile Leitlinien sollten rasch zu einem
taktilen Informationsträger, einer Infostele oder einem Pult
führen. Der dargestellte Plan muss nach dem Objekt aus-
gerichtet sein. Die Hauptwege und Fluchtwege sollten klar
erkennbar sein. Treppen, Lifte und WC´s sollten leicht ertast-
bar und über Leitlinien auffindbar sein. Räume lassen sich am
leichtesten mit taktilen Raumnummer auf Türschildern kenn-
zeichnen. WC Schilder mit Piktogrammdarstellungen sollen
vom Blinden klar zu unterscheiden sein und eine Mindestgrö-
ße von 75 mm sowie ausreichend Kontrast haben.
Bodenindikatoren
Bodenleitlinien und Noppen sollten sich vom Untergrund
deutlich abheben. Eine Mindesthöhe von 3,5 mm erleichtert
das erfassen mit dem Langstock oder mit den Füßen. In den
Normen DIN 32984 und V2105 wird dies beschrieben. Die
Anbringung erfolgt meist durch kleben. Die volle Belastung ist
erst nach 72 Stunden möglich.
Beschriftung von Fluchtwegen
Im Falle von Feuer oder anderer Evakuierungsnotwendigkei-
ten müssen auch für Blinde und seheingeschränkte Personen
in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im öffentlichen
Verkehrsraum Voraussetzungen geschaffen werden, die
eine Eigenrettung ermöglichen. Dazu sind die erforder-
lichen schriftlichen Informationen so kurz und prägnant wie
möglich zu halten. Sie sind in erster Linie auf den Beginn der
Eigenrettungswege (Fluchtwege) zu beschränken, d. h. die Zu-
gangspunkte zu den Fluchtwegen und dem Ausgang ins Freie
wie Notausgangstüren, Türen zu den notwendigen Treppen
der Fluchtwege, zu den Schutzräumen usw.. Piktogramme
sind als alleinige Anzeige unzulässig. Sie sind mit Braille und
erhabener Profilschrift zu versehen.
Bei großräumigen Nottreppenanlagen oder (verwinkelten)
Vorräumen zu den Treppen oder Aufzügen ist unterhalb der
Bezeichnung der Einrichtung eine Richtungsinformation
(entsprechend der Richtungsangabe am Austritt einer Treppe)
vorzusehen. Die Richtungsinformation ist dabei immer aus-
zuschreiben.
ORIENTIERUNG
Damit seheingeschränkte Personen und Blinde Orientierung
wahrnehmen, sollten wir bei der Planung folgende Kriterien
beachten.
Auffindbarkeit
Taktile Beschriftungen müssen an gleichen, wiederkehrenden
Orten angebracht werden (z.B. im gleichen Abstand zu festen,
wieder erkennbaren Positionen auf Handläufen, auf und
neben Türen sowie Tastern, an und in Fahrzeugen). Gegebe-
nenfalls sind sie durch Leitelemente oder Bodenmarkierungen
auffindbar zu machen.
Eingänge, Fluchtwege, Treppen, Aufzüge, Rampen, WC sollten
dabei unbedingt tastbar und leserlich gestaltet werden.
Einheitlichkeit der Gestaltung
Schriftgröße, Schriftform und Anordnung der Informationen
auf den Schildern sollte im Interesse der flüssigen Lesbarkeit
und der guten Interpretierbarkeit in gleicher, wiederkehrender
Weise angeordnet werden.
Die erhabenen Profilschrift ist der Braillschrift vonzuzeichen,
da nur wenige Menschen die nicht von Geburt an blind sind
die Brailleschrift lesen können. In Österreich und Deutschland
gibt es genormte Schriften die angewendet werden sollten.
Können diese nicht eingesetzt werden sollten aber wichtige
Eigenschaften zum leichten Ertasten eingehalten werden.
Fettschrift oder Seriefenschriften sind zu unterlassen. Die
Zahl 4 muss oben geöffnet sein. Schriftgrößten unter 10 mm
sind zu unterlassen.
Taktile Tastbarkeit
Die Wahrnehmung erfolgt mit Fingern, Händen, Langstock
und Füßen. Dabei ist bis Zeichengröße 25 mm die Prismen-
form anzuwenden. Bei Schriften bis 13 mm ist auf Prismen-
kopf ein nur leichter Radius zum schnellen erfassen der Texte.
Erkennbarkeit (Kontrast)
Seheingeschränkte benötigen ausreichend Kontrast der
Schrift oder Symbole zum Hintergrund. Eine entsprechende
Grundlage bildet da der leuchtdichte Kontrast. Nach DIN
32975 sollte ein Kontrast von 0,7 eingehalten werden. Hoch-
glänzende Oberflächen oder Spiegelungen sollten vermieden
werden.
Glasflächen Kennzeichnung
Glastüren, Glaswände und großflächige Glasverbauten an
Gehwegen und Fluchtwegen im Gebäudeinneren müssen bei
wechselnden Lichtverhältnissen und Hintergründen deutlich
erkennbar sein. Kontrastwert K ≥ 0,7.
Nach ÖNORM B1600
Nach DIN 18040-1
Handlaufbeschriftung
Taktile Tastbarkeit
Glasmarkierungen im Wechselkontrast
Taktiles Fluchtwegschild
Taktiles Handlaufschild
Taktile Noppen und Leitlinien
Taktiles Bodenleitsystem