Katalog Taktil

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WAHRNEHMUNG

WAHRNEHMUNG

ORIENTIERUNG IN GEBÄUDEN

Ist im Eingangsbereich kein Empfang, keine Rezeption oder

Auskunftsstelle, ist ein Leitsystem anzubringen. Eine Aus-

kunftstelle sollte Kontrastreich und gut beleuchtet sein.

Bodenindikatioren und taktile Leitlinien sollten rasch zu einem

taktilen Informationsträger, einer Infostele oder einem Pult

führen. Der dargestellte Plan muss nach dem Objekt aus-

gerichtet sein. Die Hauptwege und Fluchtwege sollten klar

erkennbar sein. Treppen, Lifte und WC´s sollten leicht ertast-

bar und über Leitlinien auffindbar sein. Räume lassen sich am

leichtesten mit taktilen Raumnummer auf Türschildern kenn-

zeichnen. WC Schilder mit Piktogrammdarstellungen sollen

vom Blinden klar zu unterscheiden sein und eine Mindestgrö-

ße von 75 mm sowie ausreichend Kontrast haben.

Bodenindikatoren

Bodenleitlinien und Noppen sollten sich vom Untergrund

deutlich abheben. Eine Mindesthöhe von 3,5 mm erleichtert

das erfassen mit dem Langstock oder mit den Füßen. In den

Normen DIN 32984 und V2105 wird dies beschrieben. Die

Anbringung erfolgt meist durch kleben. Die volle Belastung ist

erst nach 72 Stunden möglich.

Beschriftung von Fluchtwegen

Im Falle von Feuer oder anderer Evakuierungsnotwendigkei-

ten müssen auch für Blinde und seheingeschränkte Personen

in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im öffentlichen

Verkehrsraum Voraussetzungen geschaffen werden, die

eine Eigenrettung ermöglichen. Dazu sind die erforder-

lichen schriftlichen Informationen so kurz und prägnant wie

möglich zu halten. Sie sind in erster Linie auf den Beginn der

Eigenrettungswege (Fluchtwege) zu beschränken, d. h. die Zu-

gangspunkte zu den Fluchtwegen und dem Ausgang ins Freie

wie Notausgangstüren, Türen zu den notwendigen Treppen

der Fluchtwege, zu den Schutzräumen usw.. Piktogramme

sind als alleinige Anzeige unzulässig. Sie sind mit Braille und

erhabener Profilschrift zu versehen.

Bei großräumigen Nottreppenanlagen oder (verwinkelten)

Vorräumen zu den Treppen oder Aufzügen ist unterhalb der

Bezeichnung der Einrichtung eine Richtungsinformation

(entsprechend der Richtungsangabe am Austritt einer Treppe)

vorzusehen. Die Richtungsinformation ist dabei immer aus-

zuschreiben.

ORIENTIERUNG

Damit seheingeschränkte Personen und Blinde Orientierung

wahrnehmen, sollten wir bei der Planung folgende Kriterien

beachten.

Auffindbarkeit

Taktile Beschriftungen müssen an gleichen, wiederkehrenden

Orten angebracht werden (z.B. im gleichen Abstand zu festen,

wieder erkennbaren Positionen auf Handläufen, auf und

neben Türen sowie Tastern, an und in Fahrzeugen). Gegebe-

nenfalls sind sie durch Leitelemente oder Bodenmarkierungen

auffindbar zu machen.

Eingänge, Fluchtwege, Treppen, Aufzüge, Rampen, WC sollten

dabei unbedingt tastbar und leserlich gestaltet werden.

Einheitlichkeit der Gestaltung

Schriftgröße, Schriftform und Anordnung der Informationen

auf den Schildern sollte im Interesse der flüssigen Lesbarkeit

und der guten Interpretierbarkeit in gleicher, wiederkehrender

Weise angeordnet werden.

Die erhabenen Profilschrift ist der Braillschrift vonzuzeichen,

da nur wenige Menschen die nicht von Geburt an blind sind

die Brailleschrift lesen können. In Österreich und Deutschland

gibt es genormte Schriften die angewendet werden sollten.

Können diese nicht eingesetzt werden sollten aber wichtige

Eigenschaften zum leichten Ertasten eingehalten werden.

Fettschrift oder Seriefenschriften sind zu unterlassen. Die

Zahl 4 muss oben geöffnet sein. Schriftgrößten unter 10 mm

sind zu unterlassen.

Taktile Tastbarkeit

Die Wahrnehmung erfolgt mit Fingern, Händen, Langstock

und Füßen. Dabei ist bis Zeichengröße 25 mm die Prismen-

form anzuwenden. Bei Schriften bis 13 mm ist auf Prismen-

kopf ein nur leichter Radius zum schnellen erfassen der Texte.

Erkennbarkeit (Kontrast)

Seheingeschränkte benötigen ausreichend Kontrast der

Schrift oder Symbole zum Hintergrund. Eine entsprechende

Grundlage bildet da der leuchtdichte Kontrast. Nach DIN

32975 sollte ein Kontrast von 0,7 eingehalten werden. Hoch-

glänzende Oberflächen oder Spiegelungen sollten vermieden

werden.

Glasflächen Kennzeichnung

Glastüren, Glaswände und großflächige Glasverbauten an

Gehwegen und Fluchtwegen im Gebäudeinneren müssen bei

wechselnden Lichtverhältnissen und Hintergründen deutlich

erkennbar sein. Kontrastwert K ≥ 0,7.

Nach ÖNORM B1600

Nach DIN 18040-1

Handlaufbeschriftung

Taktile Tastbarkeit

Glasmarkierungen im Wechselkontrast

Taktiles Fluchtwegschild

Taktiles Handlaufschild

Taktile Noppen und Leitlinien

Taktiles Bodenleitsystem

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