Damit sich blinde und seheingeschränkte Personen in öffentlichen
Objekten orientieren können, sind Bodenindikatoren anzubringen.
Bodenindikatoren leiten Blinde mittels Leitstreifen und Noppelfeldern
sicher durch öffentliche Bereiche. Die gute Erkennbarkeit durch Kon-
trastfarben abgrenzend zum Bodenbelag und die Taktile ausgeprägte
Formgebung zum schnellen Ertasten mittels Blindenstock geben dem
Blinden Richtungsinformationen und weisen ihn auf Gefahren und
Hindernisse wie Treppenstufen, Rampen, Abzweigungen und Informa-
tionsflächen hin.
Aufmerksamkeitsfelder sind durch Bodenindikatoren definierte Flä-
chen mit Noppenstruktur. Die Noppenreihen sind bevorzugt diagonal
anzuordnen, d. h. unter 45° zur Außenkante. Bei Auffindestreifen
zu Querungsstellen sollte eine Anordnung der Noppen orthogonal
erfolgen.
• Niveauwechsel im Gehweg (Rampen mit mehr als 6% Längsneigung)
• Anfang und Ende von Leitstreifen, wenn keine Auffangstreifen an
geschlossen sind
• Verzweigungen von Leitstreifen
• Informationselemente für Blinde und Seheingeschränkte.
Die Aufmerksamkeitsfelder erstrecken sich über die Breite der Treppe
oder Rampe. Sie müssen unmittelbar an die Stufe anschließen. Sie
müssen 60 cm, vorzugsweise 90 cm, tief sein. Bei Treppen kann vor
der untersten Stufe ebenfalls ein Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen
werden. Das Aufmerksamkeitsfeld ist direkt an die unterste Setzstufe
heranzuziehen. Führt ein Leitstreifen auf die Treppe zu, ist immer ein
Aufmersamkeitsfeld vorzusehen.
BODENINDIKATOREN
in öffentlichen Bereichen
TAKTILE BODENINDIKATOREN
Bodenindikatoren nach ÖNORM V2102-1
Bodenindikatoren nach DIN 32984
Ausführung nach Ö-Norm
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