Damit sich Blinde und Seheingeschränkte einen Überblick von einem Areal oder Objekt
verschaffen können, benötigen sie an einer zentral gelegenen Stelle einen Übersichts-
plan. Diese Pläne befinden sich vorzugsweise in Eingangsbereichen oder Empfangs-
hallen. Der Übersichtsplan sollte nicht nur den Gebäudegrundriss mit erhabenen
Umrisskanten enthalten sondern auch die wichtigsten Informationen wie Auskunft, WC,
Infostelle, Aufzug, Stiegen, Fluchtmöglichkeiten. Alle Informationen müssen Taktil er-
fassbar und kontrastreich gestaltet sein.
Um diese Informationen mit den Händen lesen zu können, sollten sie auf einer gesonder-
ten Tafel bei ausreichendem Platzangebot nach Möglichkeit in Pultform, vorzugsweise
25° höchstens bis zu 45° geneigt, angeordnet werden. Die Abmessungen sollten 1300
mm Breite und 650 mm Tiefe nicht überschreiten. Bei Pultanbringung sollte die Vorder-
kante in einer Höhe von 850 mm ±50 mm liegen. Orientierungstafeln, taktile Pläne und
Modelle sind so anzubringen oder aufzustellen, dass für Blinde und seheingeschränkte
Menschen ein korrekter Ortsbezug zum Gebäude deutlich zu erkennen ist. Die Ausrich-
tung des Planes sollte der Richtung des Nutzers am Standort entsprechen.
ÜBERSICHTSPLÄNE
Orientierung für Blinde und Seheingeschränkte
ÜBERSICHTSPLÄNE
14
15